Nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums soll die elektronische Überweisung ab dem 1. September 2029 verbindlicher Standard im Gesundheitswesen werden. Ärztinnen und Ärzte wären dann verpflichtet, Überweisungen digital über die Telematikinfrastruktur zu übermitteln. Papierausdrucke sollen lediglich in begründeten Ausnahmefällen weiterhin zulässig sein.
Ziel der geplanten Neuregelung ist es, den Austausch von Patientendaten zwischen Haus- und Fachärzten effizienter zu gestalten und gleichzeitig administrative Abläufe in den Praxen zu vereinfachen. Zudem soll die elektronische Patientenakte (ePA) stärker als zentrale Plattform für medizinische Informationen etabliert werden.